Geschäftsbedingungen:

§1 

Die/der oben genannte mietet am ................ den großen Saal / Gesellschaftsraum im Bürgerhaus Moosfelde.

 

§2 

Beschädigungen am Inventar, Gebäude und Grundstück sind vom Mieter zu tragen.

 

§3 

Für die Müllentsorgung im und auf dem Grundstück des Bürgerhauses sowie dessen Abtransport hat der Mieter zu sorgen.

 

§4 

Die im Bürgerhaus ausgehängte Benutzungsordnung wird Vertragsinhalt. Im übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.

 

§5 

Der Rücktritt vom Vertrag ist für beide Seiten nur bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung möglich. Bei späterer Auskündigung durch den Mieter ist dieser zur Übernahme des Mietzinses verpflichtet.

 

§6 

Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Partein ist Arnsberg

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